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Vorschlag der AG Datenzentren im DHd zur Bildung und Strukturierung eines NFDI-Konsortiums für die Geisteswissenschaften (02.10.2018)

Forschungsdatenmanagement in den Geisteswissenschaften ist dadurch gekennzeichnet, dass immer wieder verschiedene Schichten von Herausforderungen adressiert werden, die unterschiedlich lokal oder global bzw. unterschiedlich fachübergreifend oder fachspezifisch sind oder unterschiedliche Datenarten betreffen.

Die Arbeitsgemeinschaft der Datenzentren im Verband DHd ist der Auffassung, dass zunächst ein Gesamtkonsortium der Geisteswissenschaften benötigt wird, das vor allem die gemeinsamen, generischen Problemschichten adressiert und zugleich die verschiedenen fachspezifischen oder materialspezifischen Probleme und Lösungsansätze der Einzeldisziplinen integriert.

Darin wird es Sub-Konsortien geben, die fachspezifische Herausforderungen und Lösungen bündeln, bearbeiten und mit dem Gesamtkonsortium abstimmen. Diese Sub-Konsortien decken die Breite aller geisteswissenschaftlichen Fächer ab und bündeln diese, können aber auch einen Fokus auf bestimmte Material- und Datenarten haben. Hier sind insbesondere auch solche Fächer, Methoden bzw. Datenarten zu berücksichtigen, denen bislang noch kaum fachorientierte Infrastrukturen und Services zur Verfügung stehen.

Das Gesamtkonsortium ist wie die Sub-Konsortien ein Verbund aus (1.) generischen Infrastrukturen, (2.) lokal, regional, fachlich, methoden- oder materialspezifisch ausgerichteten Datenzentren und (3.) Vertreter*innen der Fachwissenschaften (aus den jeweiligen Verbänden bzw. Sub-Konsortien). Es ähnelt damit dem Rat SWD (Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten) und bildet sozusagen einen Rat GWD (Rat für Geisteswissenschaftliche Daten), der die spezifischen Bedürfnisse der Geisteswissenschaften abdeckt.

Mit dem Konsortium sollen alle Problemschichten der Forschung abgedeckt werden, indem vor allem die verschiedenen Dienste über eine Brokerfunktion an die Wissenschaftler*innen vermittelt werden. Die Vermittlungsfunktion ist dabei zweiseitig: einerseits werden Lösungen und Dienste auch über föderale Grenzen an die Forschung vermittelt, andererseits werden Bedürfnisse der Forschung aufgenommen und dafür abgestimmte Lösungen entwickelt.

Die Zugänglichkeit zu Angeboten und Diensten ist dabei nicht an die Vermittlung über einen zentralen institutionellen Broker gebunden. Sie ist auch nicht mit institutionellen Zugehörigkeiten verbunden. Wichtig ist es hierbei die Lücken in der politischen Zuständigkeit zu adressieren und tragfähige Geschäftsmodelle zu entwickeln (auch als Aufgabe des Brokeringdienstes), wofür ein politischer und organisatorischer Rahmen geschaffen werden muss. Die Adressierung der Fachwissenschaftlerinnen erfolgt lokal, regional und national. Die Angebote müssen aber auch in europäische Strukturen, etwa über eine zukünftige European Open Science Cloud (EOSC), integrierbar sein, sowie international den Forscherinnen nach den FAIR-Prinzipien zur Verfügung gestellt werden.

Ein NFDI-Konsortium für die Geisteswissenschaften soll eine umfassende Governance-Struktur aufbauen, den koordinierten Aufbau von Diensten fördern, die verschiedenen Akteursgruppen (generische Diensteanbieter, Datenzentren, fachliche Abstimmungsorgane) einbinden und in der Konsolidierung ihrer Lösungsangebote stärken.


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